Schulordnung der Eppsteinschule
A. Regeln für mein Verhalten gegenüber anderen Personen
1. Alle Schülerinnen und Schüler sind gleich viel wert. Niemand darf körperlich oder seelisch verletzt werden.
- Jede Art von körperlicher Gewalt ist mir verboten.
- Ich darf niemand mit Wörtern beleidigen, denn das ist seelische Gewalt.
2. Schreien und Lärmen im Klassenzimmer und im Schulgebäude sind nicht erlaubt.
- Ich störe damit die anderen, und außerdem macht Lärm krank.
3. Ich darf den Unterricht nicht stören.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf ungestörten Unterricht, damit sie möglichst viel lernen und einen guten Schulabschluss erreichen können.
- Störungen kosten Zeit, Nerven und Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern. Nur gesunde und ungestörte Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer können guten Unterricht machen.
- Wenn ich den Unterricht störe, schade ich den anderen und mir selbst.
4. Ich muss den Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrern Folge leisten.
- Die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrern dienen dazu, dass ich gut lernen kann und vor Schäden und Verletzungen geschützt bin. Darum darf ich nicht gegen diese Anordnungen handeln.
- Dies gilt immer und überall, aber ganz besonders im Sportunterricht, beim Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen, sowie beim naturwissenschaftlichen Experimentalunterricht.
- Alle Lehrerinnen und Lehrer sind gleichberechtigt in ihren Anordnungen, auch wenn ich bei einer Lehrkraft keinen Unterricht habe.
5. Ich darf nicht zu spät zum Unterricht kommen oder Unterricht schwänzen.
- Wenn ich zu spät zum Unterricht komme, störe ich und verletze damit Regel Nr.3.
- Wenn ich zu spät komme oder schwänze, verpasse ich Unterricht und lerne weniger. Das schadet mir, denn ich brauche einen guten Abschluss um eine berufliche Perspektive entwickeln zu können.
- Schwänzen ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht und wird von der Stadt Hanau mit Bußgeld geahndet.
- Am Sportunterricht muss ich in Sportbekleidung teilnehmen, und darf die Sporthalle nur mit Schuhen betreten, die ich nicht auf der Straße getragen habe.
6. Unterrichtsversäumnisse müssen schriftlich entschuldigt werden.
- Eine Entschuldigung muss ich spätestens nach 3 Tagen unaufgefordert bei meiner Klassenlehrerin/meinem Klassenlehrer abgegeben haben. Diese Regelung gilt auch für den Nachmittagsunterricht.
- Ich weiß, dass unentschuldigte Fehlzeiten in dem betroffenen Fach bei der Erteilung der Zeugnisnote Berücksichtigung finden.
B. Regeln für mein Verhalten auf dem Schulgelände
7. Vor dem Unterricht und in den Pausen bleibe ich auf dem Schulhof.
- Ich darf mich in den großen Pausen nicht im Treppenhaus oder im Klassenzimmer aufhalten.
8. Während der gesamten Unterrichtszeit, auch in den Pausen, darf ich das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
9. Das Rauchen ist im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände nach dem Hessischen Schulgesetz verboten.
- Ich weiß, dass meine Eltern sofort benachrichtigt werden, wenn ich gegen diese Regel verstoße.
- Ich weiß auch, dass ich bei Verstoß gegen diese Regel für den Rest des Tages vom Unterricht ausgeschlossen werde.
10. Schulfremde Personen dürfen sich während der Schulzeit nicht auf unserem Schulgelände aufhalten.
- Ich bin verpflichtet, bei meinen schulfremden Freundinnen und Freunden und Verwandten auf diese Regel zu achten. Besucherinnen und Besucher müssen sich im Sekretariat anmelden.
11. An unserer Schule sind eingeschaltete Handys nicht erlaubt.
- Benutze ich trotzdem ein eingeschaltetes Handy, sind die Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, mir das Handy abzunehmen und nur meinen Eltern auszuhändigen.
12. Ich darf auf dem Schulhof nicht Fußball spielen, kann jedoch die Angebote der Aktiven Pause (Stufen 5-7) nutzen.
13. Das Privatgelände des Hausmeisters darf ich nicht betreten.
C. Regeln für mein Verhalten gegenüber Sachen
14. Ich darf weder das Haus, noch Wände und Möbel beschmieren oder beschädigen.
- Verursache ich einen solchen Schaden, müssen ich oder meine Eltern für die Beseitigung des Schadens aufkommen.
15. Ich darf nicht spucken.
- Spucken ist unhygienisch, enthält Viren und Bakterien und kann krank machen!
- Spucke ich im Schulgebäude und auf dem Schulhof auf den Boden , muss ich diese Verschmutzung selbst entfernen.
16. Ich werfe meine Abfälle immer in einen Mülleimer.
D. Was kann mir passieren, wenn ich gegen die Schulordnung verstoße?
- In jedem Fall gibt es einen Eintrag in meine Schülerakte.
- Ich muss zusätzliche, „beaufsichtigte“ Arbeitszeit, die zum Nachholen des versäumten Lehrstoffes dient, im Anschluss an den Regelunterricht ableisten und meine Eltern werden benachrichtigt.
- Ich bekomme den Auftrag, eine nützliche Arbeit, die der ganzen Schule zugute kommt, zu erledigen.
- Ich und meine Eltern werden zu einem Gespräch mit Klassenlehrerin/Klassenlehrer und Schulleitung eingeladen.
- Es wird eine mündliche oder schriftliche Missbilligung gegen mich ausgesprochen.
- Es wird eine Ordnungsmaßnahme gegen mich ausgesprochen. Ich darf dann z.B. nicht an besonderen Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen oder werde für einen oder mehrere Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
Darüber, welche Ordnungsmaßnahmen es insgesamt gibt, hat mich meine Klassenlehrerin/mein Klassenlehrer informiert.
Diese Schulordnung ist für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule verbindlich. Sie wird ergänzt durch die Cafeteriaordnung und besondere Klassenregeln.