Eppsteinschule

Erziehung zur Lebenstüchtigkeit

Realschule

Voraussetzung

Eignungsfestellung durch die abgebende Grundschule oder bei fehlender Eignung ist der Besuch auf Grundlage des Elternwunsches für ein Schuljahr möglich; bei Nichtversetzung muss der Schüler dann in diesem Fall die Schulform wechseln.

Dauer

Jahrgänge 5 - 10 (zweizügig, Klasse 10 dreizügig)

Fremdsprachen

Erste Fremdsprache ist ab der Klasse 5 Englisch; Zweite Fremdsprache ist Französisch und kann im Rahmen vom Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 erlernt werden.

Ziele der Schulform

Diese Schulform vermittelt eine allgemeine Bildung und ermöglicht eine Schwerpunktbildung, die die Schüler/innen befähigt, nach Erwerb eines Abschlusses ihren Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.

Abschlüsse nach Klasse 10

Realschulabschluss - RSA / Qualifizierender Realschulabschluss - QRSA

Prüfungsbestandteile

1. Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung in einem vierten Fach

2. Zentrale Abschlussprüfungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch

Übergangsmöglichkeiten nach dem Erwerb des RSA bzw. QRSA

1. Eintritt in das Berufsleben durch den Beginn einer beruflichen Ausbildung

2. Besuch einer Fachoberschule (FOS); Erwerb des Fachabiturs

3. Besuch eines beruflichen Gymnasiums (BG); Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife

4. Besuch einer gymnasialen Oberstufe; Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife

Praktika

Durchführung von einem Betriebspraktikum über drei Wochen in 9R und einem sozialen oder ökologischen Praktikum in 10R