Eppsteinschule

Erziehung zur Lebenstüchtigkeit

Kinder- und Jugendschutz und sexualisierte Gewalt

Zuständige Lehrkraft: Frau Lange


Aufgaben: Beratung von Lehrkräften beim Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Allgemeine Grundsätze
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Entfaltung und Entwicklung ihrer eigenen Persönlichkeit, sowie ein Aufwachsen in einem sicheren und gewaltfreien Zuhause.
Insbesondere in der Schule können frühzeitig Beobachtungen und Wahrnehmungen im Schülerverhalten gemacht werden, welche auf das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen zurückführen lassen. Das Spektrum hierbei kann vielfältig und sehr unterschiedlich sein.
Allgemein lassen sich folgende Gefährdungsbereiche aufstellen:


Lehrkräfte sind Kontaktpersonen zum Kind und zur Familie und können bei entsprechender Haltung vieles bewirken. Sie sind Vertrauenspersonen, kennen Kind und Eltern und haben die Möglichkeit durch Beratung und Begleitung tätig zu werden.
Lehrkräfte sind zugleich wichtige Personen in der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, das Wohlergehen der Kinder und Jugendliche zu beobachten und zu schützen.